Norton Rose Fulbright berät die RWE Nuclear GmbH im erfolgreichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt

Germany Press release - Business May 2024

Norton Rose Fulbright hat die RWE Nuclear GmbH im Rahmen eines erfolgreichen Eilverfahrens gegen das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt beraten und vertreten. Nach dem Beschluss des Gerichts vom 29. April 2024 kann die Anordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 18. Juli 2023 sofort vollzogen werden (Az.: 6 L 2383/23.DA). Mit dieser Anordnung wurde die SAVAG Südhessische Abfallverwertungs GmbH, die Betreiberin einer Deponie in Büttelborn, verpflichtet, die beim Rückbau des ehemaligen Kernkraftwerks Biblis anfallenden nicht gefährlichen, spezifisch freigemessenen mineralischen Abfälle aufzunehmen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Zuständig für die Entsorgung der Abfälle aus dem ehemaligen Kernkraftwerk Biblis ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB), der aber nicht über eine eigene Deponie verfügt. Aus diesem Grund hatte der ZAKB eine sogenannte Mitbenutzungsanordnung gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt schon am 30. November 2021 beantragt. Im Rahmen des Erlasses der Anordnung hatte das RP Darmstadt jedoch davon abgesehen, die sofortige Vollziehung der Anordnung zu verfügen. Aufgrund einer Klage der SAVAG gegen die Anordnung vor dem VG Darmstadt, hätte diese bis zur letztinstanzlichen Klärung ihrer Rechtmäßigkeit nicht vollzogen werden können. Dies hätte den weitgehenden Stillstand für den Rückbau des ehemaligen Kernkraftwerks Biblis bedeutet.

Der ZAKB hatte zugleich auch einen eigenen Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der Mitbenutzungsanordnung gegenüber dem VG Darmstadt gestellt, der im Ergebnis ebenfalls erfolgreich war. Das Gericht hatte deshalb die in beiden Verfahren beteiligten Parteien jeweils wechselseitig beigeladen.

Der Ausgang der Verfahren beseitigt im Ergebnis ein wichtiges Hindernis für den Rückbau des ehemaligen Kernkraftwerks Biblis und stellt damit sicher, dass der vor mehr als 12 Jahren vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossene Atomausstieg nun auch in Hessen fortgeführt und tatsächlich umgesetzt werden kann.

Die RWE Nuclear GmbH mit Sitz in Essen bündelt die Kernenergiesparte des RWE-Konzerns und verantwortet den gesetzlich vorgeschriebenen Abbau der Rückbauanlagen Biblis, Emsland, Gundremmingen, Lingen und Mülheim-Kärlich. Das Unternehmen, dessen Betriebsführung durch die RWE Power AG erfolgt, hat rund 1.200 Beschäftigte und ist eine 100-prozentige Tochter der RWE AG.

Die RWE Nuclear GmbH wurde in dem komplexen Verwaltungsgerichtsverfahren von Counsel Prof. Dr. Claus Pegatzky beraten und vertreten. Dabei wurde er durch die Rechtsabteilung der RWE Nuclear GmbH bzw. der RWE Power AG (Dr. Elmar Schweers und Stefan Kochanski) unterstützt.

Prof. Dr. Pegatzky verantwortet von Frankfurt am Main aus das öffentliche Wirtschaftsrecht bei Norton Rose Fulbright. Er berät deutsche und ausländische Unternehmen und Institutionen in allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, des Verfassungsrechts und des Rechts der Europäischen Union.

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