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Coming full circle: Closing Loopholes No 2 reinstates the common law tests
On 7 December 2023, Parliament passed the Fair Work Legislation Amendment (Closing Loopholes Act 2023),
Global | Publication | December 2021
Vergangene Woche wurden zwei wichtige delegierte Verordnungen im EU-Amtsblatt offiziell veröffentlicht, die die umfassenden Regulierungen rund um die Taxonomieverordnung erweitern.
Bereits am 9. Dezember 2021 wurde eine delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, deren Entwurf im Juni diesen Jahres verabschiedet wurde und für die nun die Einspruchsfrist abgelaufen war.
Sie ergänzt die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 um technische Bewertungskriterien, die bestimmen, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftsaktivität einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Umweltziel 1) oder zur Anpassung an den Klimawandel (Umweltziel 2) leistet und ob diese Wirtschaftsaktivität erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet.
Die Veröffentlichung dieser Kriterien macht die erstmalige Offenlegung der Taxonomie-Angaben für Unternehmen überhaupt möglich, deren delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 am 10. Dezember 2021 folgte. Sie umfasst Konkretisierungen für die verpflichtende Angabe von Unternehmen im Anwendungsbereich der Bilanz-Richtlinie (2013/34/EU), wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung verbunden sind.
Mit der Verordnung soll eine einheitliche Anwendung dieser Offenlegungspflicht bewirkt werden. Langfristig sollen so Anlegerinnen und Anleger sowie Öffentlichkeit besser beurteilen können, wie hoch der Anteil der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen ist.
Inhaltlich umfasst sie die wichtigsten Leistungsindikatoren und Methoden zu deren Berechnung für Finanzunternehmen (Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Wertpapierfirmen und Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen). Weiterhin konkretisiert die delegierte Verordnung Inhalt und Darstellung der von allen Unternehmen offenzulegenden Informationen, sowie die Anwendung der Methode zur Einhaltung dieser Regeln. Die Offenlegung erfolgt langfristig über Meldebögen, die sich in den diversen Anhängen der Verordnung befinden.
Die Anwendung bestimmter Offenlegungspflichten, insbesondere die qualitative Berichterstattung, wird ab dem 1. Januar 2022 erfolgen. Die verbleibenden Bestimmungen sollen von Nicht-Finanzunternehmen ab dem 1. Januar 2023 und von Finanzunternehmen ab dem 1. Januar 2024 angewendet werden.
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On 7 December 2023, Parliament passed the Fair Work Legislation Amendment (Closing Loopholes Act 2023),
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Starting in 2022, the Government of Canada has introduced three waves of amendments to the Competition Act (Act) resulting in the most significant revisions to Canada’s competition laws in over a decade.
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Since January 1, 2024, federal legislation in Canada requires companies of a certain size that produce, sell, distribute or import goods into Canada to file a report by May 31 each year regarding the risks of forced labour and child labour in their business and supply chains and the efforts taken to reduce those risks.
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