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Proposed changes to Alberta’s Freedom of Information and Protection of Privacy Act
Alberta is set to significantly change the privacy landscape for the public sector for the first time in 20 years.
Germany | Publication | October 2024
In der Plenarsitzung vom 18.10.2024 hat der Bundesrat dem am 29.09.2024 vom Bundestag getroffenen Gesetzesbeschluss zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt.
Die von uns bereits berichtete Änderung des § 550 BGB – Ersetzung der Schriftform durch die Textform als Voraussetzung für die Unkündbarkeit eines für längere Zeit als ein Jahr geschlossenen Mietvertrages – wird mit dem ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten. Vorbehaltlich etwaiger Vorbehalte des Bundespräsidenten gegen die Ausfertigung des Gesetzes ist damit mit einem Inkrafttreten mit Wirkung des 01.01.2025 zu rechnen.
Die Änderung hin zur Textform wird nach der in Artikel 229 EGBGB neu einzufügenden „Übergangsvorschrift zum Schriftformerfordernis bei Gewerbemiet- und Landpachtverträgen“ ab diesem Tag für alle nach diesem Vertrag abgeschlossenen oder geänderten Verträge gelten. Auf Bestandsverträge, an denen keine Änderungen vorgenommen werden, ist die Änderung des § 550 BGB hin zur Textform dann ab dem 01.01.2026 anwendbar.
Neben der Änderungen zur Schriftform für langdauernde Mietverträge im gewerblichen Mietrecht gehören zu den beschlossenen Änderungen unter anderem
wobei sich hier abweichende Zeitpunkte für das Inkrafttreten der jeweiligen Regelungen ergeben können.
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Alberta is set to significantly change the privacy landscape for the public sector for the first time in 20 years.
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On December 15, amendments to the Competition Act (Canada) (the Act) that were intended at least in part to target competitor property controls that restrict the use of commercial real estate – specifically exclusivity clauses and restrictive covenants – came into effect.
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