Am 29. Februar 2016 hat die Europäische Kommission die Dokumente zum neuen EU-US Privacy Shield veröffentlicht. Nach Ansicht der Kommission spiegelt der neue Rahmen die Vorgaben wider, die im Schrems-Urteil des Europäischen Gerichtshofs formuliert worden sind, durch welches das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt wurde. In der von der Kommission vorgeschlagenen Adäquanzentscheidung heißt es, dass „die Vereinigten Staaten einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten, die von der Europäischen Union an Organisationen in den Vereinigten Staaten unter dem EU-US Privacy Shield übermittelt werden, sicherstellen”.
Aus Sicht von US-Unternehmen stellt die neue Regelung in weiten Teilen eine Nachbildung des früheren Safe-Harbor-Abkommens dar. Die wichtigsten Neuerungen des Privacy Shields beziehen sich auf die Aufsicht und Überwachung der Wirksamkeit der Regelung durch die Aufsichtsbehörden und die Möglichkeiten von EU-Bürgern zur Einlegung von Rechtsbehelfen im Falle etwaiger Verstöße.
Darüber hinaus hebt die Kommission zwei bereits erreichte Erfolge im Datenschutzbereich hervor: Sie hat (i) die Reform der EU-Datenschutzbestimmungen abgeschlossen, welche für alle Unternehmen gelten, die Dienste auf dem EU-Markt anbieten (indem sie z.B. auf die neue Datenschutz-Grundverordnung verweist) und (ii) die Verhandlungen zu einem anderen Rahmenabkommen, dem EU-US Umbrella Agreement, welches für die transatlantische Übermittlung von Daten zu Strafverfolgungszwecken gilt, zu einem abschließenden Erfolg geführt. Dieses Rahmenabkommen erstreckt sich auf alle personenbezogenen Daten (beispielsweise Namen, Anschriften, Eintragungen im Strafregister), die zwischen der EU und den USA zum Zweck der Verhinderung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Straftaten, ausgetauscht werden. Es stellt an sich jedoch weder eine Rechtsgrundlage für Datenübertragungen noch eine Adäquanzentscheidung dar.
Die wichtigsten Implikationen des EU-US Privacy Shield auf Unternehmen sind die strengeren Auflagen für Unternehmen, die im Privacy Shield-Register geführt werden möchten, sowie die verbesserten Abhilfemöglichkeiten für EU-Bürger. Diese Pflichten und Mechanismen sind nachstehend zusammengefasst.