Ende Juli hat das BMWK den Referentenentwurf für eine Anpassung des TEHG und des BEHG an den veränderten europäischen Rechtsrahmen vorgelegt, nachdem die Europäische Kommission bereits am 25. Januar und am 25. Juli 2024 Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hatte.
Der Emissionshandel ist ein zentrales Instrument der nationalen und europäischen Bestrebungen zum Schutz des Klimas. Deutschland setzt den europäischen Regelungsrahmen – RL 2003/87/EG (EU-Emissionshandelsrichtlinie) – seit dem Jahr 2011 durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) um (Europäischer Emissionshandel – EU-ETS). Brennstoffemissionen, die derzeit (noch) nicht dem EU-ETS unterfallen, werden nach Maßgabe des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) bepreist (nationaler Emissionshandel – ¬nEHS).
Unter dem Dach des „European Green Deal“ haben das Europäische Parlament und der Rat im Jahr 2023 zwei Richtlinien erlassen ((EU) 2023/958 und (EU) 2023/959) („EU-Richtlinien“), die die EU-Emissionshandelsrichtlinie ändern und durch die das Ambitionsniveau des Emissionshandels deutlich erhöht bzw. sein Anwendungsbereich erweitert wird. Außerdem haben Parlament und Rat die Verordnung (EU) 2023/956 (EU-CBAM-Verordnung) erlassen, mit der ein CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) geschaffen wird.