Publication
International arbitration report
In this edition, we focused on the Shanghai International Economic and Trade Arbitration Commission’s (SHIAC) new arbitration rules, which take effect January 1, 2024.
Global | Publication | February 2021
Mit leichter Verspätung veröffentlichte der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs; bestehend aus ESMA, EIOPA und EBA) am 4. Februar 2021 ihren finalen Bericht zum delegierten Rechtsakt der Offenlegungsverordnung.
Die Offenlegungsverordnung wurde am 27. November 2019 verabschiedet und legt harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über die Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, der Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten fest. Sie ist ab dem 10. März 2021 anwendbar.
Nachdem die Anwendbarkeit der delegierten Rechtsakte zunächst auf einen unbestimmten, aber späteren Zeitpunkt verschoben wurde, schlägt der finale Entwurf der Kommission nun das Anwendbarkeitsdatum 1. Januar 2022 vor. Die ESAs planen, vor diesem Datum eine öffentliche Aufsichtserklärung herauszugeben, damit die Vorschriften effektiv und konsistent umgesetzt werden. Der finale Entwurf enthält neben den Vorschriften auch Vorlagen für die Veröffentlichung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, vorvertraglichen Informationen von nachhaltigen Finanzprodukten sowie regelmäßigen Berichte.
Die Europäische Kommission hat nun weitere drei Monate Zeit, den delegierten Rechtsakt zu erlassen.
Ab dem 10. März 2021 müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater die Vorschriften der Offenlegungsverordnung prinzipienbasiert anwenden. Das hat die Kommission in einem Brief bestätigt. Für die detaillierten Vorschriften des delegierten Rechtsakt bleibt voraussichtlich noch bis zum 1. Januar 2022 Zeit.
Publication
In this edition, we focused on the Shanghai International Economic and Trade Arbitration Commission’s (SHIAC) new arbitration rules, which take effect January 1, 2024.
Publication
EU Member States may allow companies from countries that have not concluded an agreement guaranteeing equal and reciprocal access to public procurement (public procurement agreement) with the EU to participate in public tenders, provided there is no EU act excluding the relevant country.
Subscribe and stay up to date with the latest legal news, information and events . . .
© Norton Rose Fulbright LLP 2023