Real Estate Tax Briefings
Anzeigepflichten bei Share-Deals – Neuregelungen durch das JStG 2022
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Anwendungsfragen der grunderwerbsteuerlichen Anzeigepflichten durch die Einführung der § 16 Abs. 4a und 5 GrEStG
Durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wurden die §§ 16 Abs. 4a und 5 GrEStG mit Wirkung zum 01.01.2023 in das Grunderwerbsteuergesetz aufgenommen. Gegenstand der Neuregelung sind Fälle, bei denen das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft („Signing“) und das dingliche Verfügungsgeschäft („Closing“) zeitlich auseinanderfallen. Hierdurch entsteht die Situation, dass die zeitliche Abfolge einer Transaktion in beiden Zeitpunkten grunderwerbsteuerliche Tatbestände auslöst.
Werden Anteile an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft veräußert, sollen nun die Regelungen in § 16 Abs. 4a und 5 GrEStG auf Antrag eine doppelte Besteuerung vermeiden. Eine Vermeidung der Doppelbesteuerung nach neuer Rechtslage knüpft jedoch an strenge Meldefristen, deren Missachtung zu einer mehrfachen Besteuerung führt, an.
Wir wollen Ihnen im Webinar die entsprechenden Neuregelungen vorstellen und die sich hieraus ergebenen offenen Anwendungsfragen und Folgen für die Praxis mit Ihnen diskutieren.
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