Am vergangenen Freitag, den 20. November 2020, hat die Europäische Kommission die lang erwarteten Entwürfe zu den technischen Evaluierungsstandards für die ersten zwei Umweltziele der Taxonomieverordnung (nur in Englisch verfügbar) veröffentlicht.

Die am 12. Juli 2020 in Kraft getretene Taxonomieverordnung ist eine der Kernmaßnahmen der Europäischen Kommission zur Umsetzung ihrer Sustainable Finance Strategie. Sie soll einen Rahmen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen einrichten und bestimmbar machen, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Hierfür müssen sie

  1. einen erheblichen Beitrag zu einem der sechs festgelegten Umweltziele leisten, dürfen gleichzeitig
  2. keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen, müssen
  3. die sozialen Mindeststandards einhalten und zuletzt
  4. im Einklang mit den technischen Evaluierungskriterien stehen.

Die Verordnung legt eine stufenweise Anwendbarkeit der technischen Evaluierungskriterien für die Umweltziele fest, sodass der delegierte Rechtsakt für die ersten beiden Umweltziele ,,Abmilderung des Klimawandels‘‘ und ,,Anpassung an den Klimawandel‘‘ ab dem 1. Januar 2022 anwendbar sein soll. Hierauf bezieht sich der Entwurf.

Der delegierte Rechtsakt legt die Rahmenbedingungen fest und verweist auf die Anhänge. Die Wirtschaftsaktivitäten werden im Sinn der sogenannten NACE Revision 2 klassifiziert, welche durch die Verordnung EG 1893/2006 eingeführt wurde (beispielsweise der Bau von Gebäuden mit der Bezeichnung F41.1, F41.2 sowie F43). Im ersten Anhang wird dann festgelegt, welche der entsprechend klassifizierten Wirtschaftsaktivitäten unter welchen Bedingungen einen erheblichen Beitrag zur Abmilderung des Klimawandels leisten und die anderen Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen. Im zweiten Anhang werden Anforderungen an diejenigen Wirtschaftsaktivitäten festgelegt, die einen erheblichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten und dabei die anderen Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen.

Zuvor hatte im März 2020 die von der Kommission etablierte Technische Expertengruppe zu Sustainable Finance einen finalen Bericht zur EU-Taxonomie mit Empfehlungen an die Kommission vorgestellt. Zu den nunmehr veröffentlichten Entwürfen kann vier Wochen lang Stellung genommen werden, sodass der finale delegierte Rechtsakt bis zum 31. Dezember 2020 von der Kommission erlassen wird.



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