Immobilienfinanzierungen – Probleme und Lösungsmöglichkeiten bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft
Der Darlehensnehmer wird bei der Finanzierung von Immobilien regelmäßig aufgefordert, im Darlehensvertrag eine Zusicherung abzugeben, dass er kein Teil einer steuerlichen Organschaft im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist. Bei Immobilienfinanzierungen auf der Ebene der Objektgesellschaft besteht jedoch häufig eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft. Wird diese nicht erkannt, gibt der Darlehensnehmer eine falsche Zusicherung ab, was letztendlich sogar zu einer Kündigung des Darlehens durch den Darlehensgeber führen kann. Wann eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft vorliegt, haben wir im folgenden Abschnitt 1 (Umsatzsteuerliche Organschaft) dargestellt.