NRF Compliance-Talk: Die Änderung des Geldwäschestraftatbestandes
Droht zukünftig eine strafrechtliche Haftung schon bei normalem Alltagsverhalten?
Video | Dezember 2020 | 07:36
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Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1673 vom 23.10.2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche, soll auch der Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) angepasst werden. Vorgesehen ist hierbei insbesondere der Wegfall des Vortatenkatalogs unter gleichzeitiger Beibehaltung der Möglichkeit der Strafbarkeit bei leichtfertiger Begehung.
Als Folge dieser Anpassungen drohen eine nahezu uferlose Anwendbarkeit des Geldwäschetatbestandes und eine Überlastung der ohnehin schon strapazierten Strafverfolgungsorgane. Ob die Intention des Gesetzgebers, mit Hilfe der neuen Regelung strafbarbare Geldwäschetaten gezielt und umfassend verfolgen zu können realistisch ist, muss daher bezweifelt werden. Dennoch werden die Änderungen des Geldwäschetatbestandes voraussichtlich in Kürze umgesetzt werden. Unternehmen sollten sich der Konsequenzen, die sich aus dem weiten Anwendungsbereich eines solchen angepassten Geldwäschetatbestandes ergeben, bewusst sein. Sie sollten insbesondere entsprechende Compliance-Prozesse und Richtlinien implementieren und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinreichend zu Geldwäscherisiken schulen, um den Vorwurf der Leichtfertigkeit von vornherein entkräften zu können. Bereits jetzt sollten sich Unternehmen auch damit auseinandersetzen, wie zu reagieren ist, wenn kriminelle Handlungen im Unternehmen aufgedeckt werden, durch die etwaige Vermögenswerte erlangt wurden und welche Maßnahmen in einem solchen Fall eingeleitet werden müssen, um Strafbarkeitsrisiken zu minimieren.
Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des § 261 StGB, mögliche Konsequenzen für betroffene Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mögliche Compliance-Maßnahmen zum Schutz des Unternehmens geben Ihnen Dr. Alexander Cappel und Dr. Christina Hund in der dritten Folge des „NRF Compliance-Talk“. Gerne stehen wir Ihnen zudem jederzeit für einen vertieften Austausch zu diesem Thema zur Verfügung.