Das EU Parlament hat am 16. April 2019 die Richtlinie zum besseren Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet. Damit ist zum ersten Mal ein einheitlicher europäischer Rahmen für Whistleblowing geschaffen worden.

Die Richtlinie ist von den Mitgliedsstaaten bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen.

Prüfen Sie anhand unseres Fragebogens, inwiefern Ihre bestehenden Meldekanäle und Hinweisgebersysteme den Anforderungen der Richtlinie entsprechen oder einer Überarbeitung bedürfen.

Der Test benötigt 15-20 Minuten und ist auf Deutsch und Englisch verfügbar. Bei Interesse wenden Sie sich an Karsten Kühnle.

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