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Road to COP29: Our insights
The 28th Conference of the Parties on Climate Change (COP28) took place on November 30 - December 12 in Dubai.
Global | Publikation | Oktober 2022
Seit Ende September konsultiert die BaFin eine Novellierung ihres Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk). Das nun zum 7. Mal novellierte Rundschreiben gibt auf Grundlage des §25a Abs. 1 KWG einen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements der Institute vor und präzisiert die Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene (§25a Abs. 3 KWG) sowie an Auslagerungen (§25b KWG). Die BaFin sieht eine Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 28. Oktober 2022 vor.
Weshalb wurde die MaRisk überarbeitet?
Grund der Novellierung ist die Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (2020), das Aufgreifen von Erkenntnissen aus der Prüfungspraxis zu Immobilieneigengeschäften der Institute sowie die erstmalige Aufnahme von Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken.
Letzteres ist angelehnt an das 2019 von der BaFin veröffentlichte Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, welches als Orientierungshilfe für beaufsichtigte Unternehmen aus bislang unverbindlichen Good-Practice Ansätzen besteht. Durch die Novellierung der MaRisk sollen die dargestellten Empfehlungen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in ihren „Leitplanken“ in den Regelungstext aufgenommen werden, wodurch aus ihnen prüfungsrelevante Anforderungen werden.
Im gleichen Zuge setzt die Novelle auch diejenigen Abschnitte der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung um, die sich mit ESG-bezogenen Risiken befassen.
Was sind ESG-Risiken im Rahmen des Rundschreibens?
Die BaFin folgt ihrer bisherigen Linie, dass ESG-Risiken keine eigene Risikoklasse darstellen, sondern vielmehr als Risikotreiber auf bereits bestehende Risikoarten wirken und dort berücksichtigt werden müssen. Dabei werden ESG-Risiken im Rahmen des Rundschreibens als Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung definiert, deren Eintreten potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann.
Welche Änderungen ergeben sich?
Änderungen in Bezug auf ESG-Risiken beziehen sich schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche:
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The 28th Conference of the Parties on Climate Change (COP28) took place on November 30 - December 12 in Dubai.
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