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Road to COP29: Our insights
The 28th Conference of the Parties on Climate Change (COP28) took place on November 30 - December 12 in Dubai.
Publikation | Dezember 2019
Regelungen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten zum Schutz von Menschenrechten werden konkreter. Unser Compliance Update informiert Sie über den Stand der gesetzgeberischen Diskussion und gibt einen Ausblick auf die nächsten konkreten Schritte.
Ende Februar kursierte aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) der Entwurf für ein sogenanntes nachhaltiges Wertschöpfungskettengesetz, welches vom BMZ als „internes Rechtsgutachten“ bezeichnet wurde.
Gegenstand dieses Rechtsgutachtens, das größtenteils auf einem Entwurf von vier NGOs basierte, war, „den Schutz der international anerkannten Menschenrechte und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten sicherzustellen“.
Die Veröffentlichung dieses „internen Rechtsgutachtens“ entsprach nicht den Vorgaben des Koalitionsvertrages. Dort war vereinbart worden, dass gesetzgeberische Schritte zum Schutz der Menschenrechte vom Ausgang einer Überprüfung des Umsetzungsstandes des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) abhängig gemacht werden.
Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen zweier Umfragen, in denen stichprobenartig ausgesuchte Unternehmen aufgefordert werden, insgesamt 43 Fragen eines Online-Fragebogens zu beantworten.
Die erste Umfrage wurde im Sommer 2019 durchgeführt. Zunächst wurden ca. 1800 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. Ende September wurde dann allen eingeladenen Unternehmen eine Fristverlängerung gewährt. Anfang/Mitte Oktober wurden weitere 1500 Unternehmen gebeten, bis Ende Oktober den Fragebogen auszufüllen. Letztendlich füllten nur 464 Unternehmen den Fragebogen aus. Gemäß Entwicklungsminister Gerd Müller erfüllten nicht einmal 20% dieser Unternehmen die Vorgaben des NAP. Das veranlasste ihn zur Aussage, dass „Freiwilligkeit nicht zum Ziel führt, wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen“. Angesichts dieses Ergebnisses stellte sein Amtskollege, Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, fest, die Werte seien „mehr als ernüchternd“. Daher sahen sich beide Minister am 11.12.2020 veranlasst, sich gemeinsam für ein Lieferkettengesetz stark zu machen, obgleich die zweite maßgebende Umfrage erst im Frühjahr 2020 erfolgen soll.
Um einen solchen Gesetzesentwurf vorzubereiten, wollen beide Ministerien ein gemeinsames Eckpunktepapier erarbeiten und streben einen umfassenden EU-Aktionsplan „Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten“ an.
In einem gemeinsamen Positionspapier haben sich die beiden Ministerien auf folgende Aspekte geeinigt:
Durch ein effektives Risikomanagement sollen Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitern) alles Erforderliche unternehmen, um Verletzungen von (menschenrechtlichen) Mindeststandards zu verhindern. Maßgebend soll ein allgemeiner Sorgfaltsstandard sein, der branchen- und schutzgüterübergreifend sein soll. Von Menschenrechtsverletzungen Betroffene sollen ihre Rechte in Deutschland besser geltend machen können. Brancheninitiativen wie das vom BMZ ins Leben gerufene Textilbündnis sollen bei der Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten unterstützen. Unternehmen in der Lieferkette, die den Sorgfaltspflichten nicht gerecht werden, sollen gefördert und gefordert werden. Ihr Ausschluss aus der Lieferkette soll nur die ultima ratio sein. Die Unternehmen sollen eine Haftung für die Verletzung von Sorgfaltspflichten ausschließen können, wenn sie Branchen- und Prozessstandards nachweislich gewissenhaft erfüllen. Schließlich soll eine effiziente behördliche Überprüfung die Durchsetzung der Sorgfaltspflichten ermöglichen.
Im Gegensatz zu dem „internen Rechtsgutachten“ macht das Positionspapier noch keine Ausführungen zur persönlichen Haftung von Managern und Compliance-Beauftragten.
Im Gegensatz zu dem „internen Rechtsgutachten“ aus dem BMZ deuten verschiedene Geschehnisse darauf hin, dass es in 2020 den offiziellen Entwurf eines Lieferkettengesetzes geben wird.
Mitte November 2019 hat der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Kinder weltweit schützen – Ausbeuterische Kinderarbeit verhindern“ angenommen. U.a. „wird die Bundesregierung darin aufgefordert Instrumente zu schaffen, um ausbeuterische Kinderarbeit in Lieferketten ausschließen zu können, indem sie das Bewusstsein für ausbeuterische Kinderarbeit in Lieferketten sowohl bei Verbrauchern als auch bei Unternehmen mittels einer breit angelegten Aufklärungskampagne schärfen“. Des Weiteren hat die Regierung den Prüfauftrag erhalten, „die Einfuhr von Produkten nach Europa und nach Deutschland, die nachweislich aus ausbeuterischer Kinderarbeit kommen, gesetzlich zu unterbinden.“
Ende November bzw. Anfang Dezember hat sowohl der CDU- als auch der SPD-Parteitag die Bundesregierung aufgefordert, „gesetzliche Regelungen für die Wertschöpfungskette zu entwickeln“.
Des Weiteren begrüßen mittlerweile verschiedene namhafte Markenunternehmen (bsp. Kik, Nestlé, Ritter Sport, Tchibo, Vaude) ein Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland, wenn damit der Weg für eine anspruchsvolle europäische Regelung geebnet wird.
Schon auf ihrer gemeinsamen Afrika-Reise Anfang Dezember haben die beiden Minister angedeutet, dass sie gemeinsam, parteigrenzenübergreifend, den Entwurf eines Lieferkettengesetzes vorantreiben werden. Weiterhin wollen beide Minister das Thema auch zum Thema der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 machen. Ziel ist es, die unternehmerischen Sorgfaltspflichten stärker und verbindlicher auf EU-Ebene zu verankern und dadurch auch gleiche Wettbewerbsbedingungen auf europäischer Ebene schaffen.
Es ist daher damit zu rechnen, unabhängig von der noch ausstehenden Umfrage, dass es in 2020 ein Eckpunktepapier mit klaren Vorgaben für (menschenrechtliche) Sorgfaltspflichten auf deutscher und europäischer Ebene geben wird.
Unklar ist jedoch, wie schnell solche Eckpunkte in konkrete Gesetze umgesetzt werden.
Wie im „internen Rechtsgutachten“ sowie im Positionspapier ausgeführt, wird die Risikoanalyse ein zentraler Baustein des Lieferkettengesetzes sein. Im Unterschied zu den mittlerweile vertrauten Risikoanalysen im Bereich der Korruption und des Kartellrechts, stellen Risikoanalysen im Bereich der Menschenrechte Unternehmen vor ganz neue Herausforderungen. Menschenrechtsverletzungen treten oft dort auf, wo man sie am wenigsten vermutet und aufgrund der mittlerweile langen Lieferketten bedarf es großer Sorgfalt, um eine umfassende Risikoanalyse zu planen und durchzuführen.
Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe sowie bei allen sonstigen Compliance- und Rechtsfragen entlang Ihren unternehmensspezifischen Lieferketten.
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