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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz im Bundesrat bestätigt – Änderung des § 550 BGB zum 01.01.2025 zu erwarten
In der Plenarsitzung vom 18.10.2024 hat der Bundestag dem am 29.09.2024 vom Bundestag getroffenen Gesetzesbeschluss zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt.