Publikation
International arbitration report
In this edition, we focused on the Shanghai International Economic and Trade Arbitration Commission’s (SHIAC) new arbitration rules, which take effect January 1, 2024.
Publikation | März 2016
Am 29. Februar 2016 hat die Europäische Kommission die Dokumente zum neuen EU-US Privacy Shield veröffentlicht. Nach Ansicht der Kommission spiegelt der neue Rahmen die Vorgaben wider, die im Schrems-Urteil des Europäischen Gerichtshofs formuliert worden sind, durch welches das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt wurde. In der von der Kommission vorgeschlagenen Adäquanzentscheidung heißt es, dass „die Vereinigten Staaten einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten, die von der Europäischen Union an Organisationen in den Vereinigten Staaten unter dem EU-US Privacy Shield übermittelt werden, sicherstellen”.
Aus Sicht von US-Unternehmen stellt die neue Regelung in weiten Teilen eine Nachbildung des früheren Safe-Harbor-Abkommens dar. Die wichtigsten Neuerungen des Privacy Shields beziehen sich auf die Aufsicht und Überwachung der Wirksamkeit der Regelung durch die Aufsichtsbehörden und die Möglichkeiten von EU-Bürgern zur Einlegung von Rechtsbehelfen im Falle etwaiger Verstöße.
Darüber hinaus hebt die Kommission zwei bereits erreichte Erfolge im Datenschutzbereich hervor: Sie hat (i) die Reform der EU-Datenschutzbestimmungen abgeschlossen, welche für alle Unternehmen gelten, die Dienste auf dem EU-Markt anbieten (indem sie z.B. auf die neue Datenschutz-Grundverordnung verweist) und (ii) die Verhandlungen zu einem anderen Rahmenabkommen, dem EU-US Umbrella Agreement, welches für die transatlantische Übermittlung von Daten zu Strafverfolgungszwecken gilt, zu einem abschließenden Erfolg geführt. Dieses Rahmenabkommen erstreckt sich auf alle personenbezogenen Daten (beispielsweise Namen, Anschriften, Eintragungen im Strafregister), die zwischen der EU und den USA zum Zweck der Verhinderung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Straftaten, ausgetauscht werden. Es stellt an sich jedoch weder eine Rechtsgrundlage für Datenübertragungen noch eine Adäquanzentscheidung dar.
Die wichtigsten Implikationen des EU-US Privacy Shield auf Unternehmen sind die strengeren Auflagen für Unternehmen, die im Privacy Shield-Register geführt werden möchten, sowie die verbesserten Abhilfemöglichkeiten für EU-Bürger. Diese Pflichten und Mechanismen sind nachstehend zusammengefasst.
Jedem EU-Bürger, der der Ansicht ist, dass personenbezogene Daten missbraucht wurden, werden eine Reihe von Abhilfemöglichkeiten zur Verfügung stehen:
Ein aus Vertretern der 28 EU-Mitgliedstaaten bestehender Ausschuss wird jetzt die Rechtstexte und den Entwurf der Kommission zu einer Adäquanzentscheidung untersuchen. Außerdem wird das Europäische Parlament im März eine Anhörung zum Privacy Shield durchführen, und die Artikel 29-Datenschutzgruppe hatte angekündigt, dass sie am 12. oder 13. April ihre Stellungnahme abgeben wird. In der Zwischenzeit wird die US-Seite die notwendigen Vorkehrungen treffen, um den neuen Rahmen, den Überwachungsmechanismus und den Ombudsstellen-Mechanismus umzusetzen. Es ist noch unklar, wann genau mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, aber Berichten zufolge wird ein Abschluss vor Ende Juni (dem Ablauf der holländischen EU-Ratspräsidentschaft) angestrebt. Unklar ist ferner auch, ob die EU-Kommission ihre Entscheidung im Einklang mit den Institutionen (Artikel 29-Datenschutzgruppe, EU-Parlament) treffen wird, oder auch einen gewissen Konflikt riskiert, und die Entscheidung einseitig trifft.
Das neue Privacy Shield ähnelt in seiner Struktur dem alten Safe-Harbor-Abkommen, es enthält jedoch wesentliche Änderungen bei den Garantien. Aus praktischer Sicht könnte die wichtigste Änderung für US-Unternehmen das Erfordernis einer erhöhten Sorgfaltspflicht bei der Weiterübermittlung von Daten von EU-Bürgern sein. Für EU-Bürger bestehen auf jeden Fall verbesserte Möglichkeiten zur Einlegung von Rechtsbehelfen.
Wie oben bereits angemerkt, ist das Privacy Shield noch Gegenstand umfangreicher Prüfungen durch EU-Institutionen und Datenschutzbehörden, und in diesem Zusammenhang stellt die Veröffentlichung der vollständigen Texte nur einen Schritt in einem umfangreichen politischen Prozess dar.
Auch wenn der Beschluss der EU-Kommission angenommen wird, so wird aus dem Entwurf bereits deutlich, dass die EU-Kommission damit rechnet, dass die neue Adäquanzentscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden könnte – der Entwurf enthält 129 Erwägungsgründe, in denen beschrieben ist, wie die neue Entscheidung den im Schrems-Urteil formulierten Vorgaben des Gerichts Rechnung trägt.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit unserem globalen Team aus Datenschutzexperten zur Verfügung. Zu weiteren aktuellen Meldungen zum Privacy Shield und anderen Fragen rund um das Thema Datenschutz besuchen Sie auch unseren Blog Data Protection Report.
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In this edition, we focused on the Shanghai International Economic and Trade Arbitration Commission’s (SHIAC) new arbitration rules, which take effect January 1, 2024.
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