Der Fokus des deutschen Patentrechtsteams liegt auf Verfahren der Durchsetzung von Patenten und Gebrauchsmustern vor den renommierten Patentverletzungsgerichten in Düsseldorf, München, Mannheim/Karlsruhe und Hamburg. Der Gerichtsstandort Deutschland ist weltweit bekannt für seine Qualität, Effizienz und das klägerfreundliche Trennungsprinzip zwischen Verletzungs- und Rechtsbestandsverfahren, das es Patentinhabern u.a. ermöglicht, auf schnellem Wege Unterlassungsverfügungen zu erhalten.
Unsere Anwälte verfügen auch über große prozessuale Erfahrung in der Verteidigung des Rechtsbestands von Patenten beim Bundespatentgericht, Bundesgerichtshof sowie beim Europäischen Patentamt.
In grenzüberschreitenden Verletzungsverfahren kommt unserem Team die Einbettung in das globale Kanzleinetzwerk von mehr als 250 auf Patentrecht spezialisierten Rechtsanwälten, Patentanwälten und anderen Experten zugute.
Bei strategischen Beratungen oder außergerichtlichen Tätigkeiten wie Freedom-to-operate Gutachten, Due Diligence oder Lizenzierungen profitiert unser Team von seiner umfassenden gerichtlichen Erfahrung in Verletzungs- und Rechtsbestandsverfahren.
Unsere Beratungsschwerpunkte
- Durchsetzung von Patenten und Gebrauchsmustern vor den deutschen Verletzungsgerichten
- Verteidigung gegen Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsvorwürfe
- Berufungsverfahren
- Rechtsbestandsverfahren vor dem Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof, einschließlich SPCs
- Einspruchsverfahren und Einspruchsbeschwerdeverfahren beim EPA
- SEP-Verfahren und FRAND
- Patentvindikationsverfahren
- Durchsetzung von Arbeitnehmererfinderrechten
- Freedom-to-Operate Gutachten
- Due Diligence
- Gestaltung und Verhandlung von Lizenz- und Technologietransferverträgen