Wenn der Verdacht wettbewerbswidriger Verhaltensweisen im Raum steht, müssen die betroffenen Unternehmen weitreichende Entscheidungen innerhalb kürzester Zeit treffen. Dafür benötigen sie eindeutige Empfehlungen, die sowohl das Risiko behördlicher Durchsuchungsmaßnahmen als auch etwaiger nachgelagerter Kartellschadensersatzansprüche berücksichtigen. Die Entscheidung, ob ein Kronzeugenantrag gestellt oder sich gegen die vorgeworfene Verhaltensweise verteidigt werden sollte, muss nicht nur schnellstmöglich erfolgen, sondern auch alle sich daraus ergebenden Folgen bedenken.

Die Expertinnen und Experten unserer internationalen Kartellrechtspraxis beraten weltweit Unternehmen, die sich dem Vorwurf kartellrechtswidriger Verhaltensweisen ausgesetzt sehen. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang sowohl bei der Strategieentwicklung als auch während der gesamten Dauer der behördlichen Maßnahmen und anschließender Gerichtsverfahren. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir nicht nur, wie deutsche, europäische und internationale Kartellbehörden vorgehen, sondern auch, wie die Ermittlungen im Fall von grenzüberschreitenden Sachverhalten koordiniert werden und welche Folgen sich daraus für die betroffenen Unternehmen ergeben. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten oder komplexen Ermittlungen der Kartellbehörden profitieren unsere Mandanten neben der ausgewiesenen Erfahrung im Kartell- und Wettbewerbsrecht von unserem integrierten Beratungsansatz, durch den insbesondere das Know-How der Praxisgruppen Compliance, Litigation und Arbeitsrecht zusammengeführt wird. Dies ermöglicht es unseren Mandanten, alle Aspekte der behördlichen Ermittlungen im Blick zu haben und in die Gesamtstrategie einzubeziehen.

Durch die weltweite Präsenz in etwa 30 Ländern ist unser Kartellrechtsteam in eine Vielzahl aktueller Ermittlungen in ganz Europa, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Lateinamerika, Asien, Australien und Afrika eingebunden und jederzeit in der Lage, betroffenen Unternehmen bei komplexen Sachverhalten zur Seite zu stehen.

Kontaktieren Sie uns gerne

Head of Antitrust and Competition Germany

Market recognition

Global Competition Review, GCR 100: Global Elite, among the top 10 global law firms for antitrust and competition matters Law Business Research Ltd, 2025
Legal 500 EMEA, Germany: Antitrust The Legal 500, 2024

Contacts

Head of Antitrust and Competition Germany
Partner
Partner