Ingemar Kartheuser
Counsel
Norton Rose Fulbright LLP
Related services and key industries
Biography
Dr. Ingemar Kartheuser, LL.M. ist Anwalt für Technologie- und Datenschutzrecht und ist an den Standorten Hamburg und Frankfurt ansässig. Seine Schwerpunktthemen sind Outsourcing, Technologieprojekte, Datenschutz und Cybersicherheit.
Ingemar Kartheuser berät zu Großprojekten im Technologiebereich, darunter auch im Zusammenhang mit Übergangsverträgen, Software-Lizenz- und -Vertriebsverträgen, Geschäftsdienstleistungs- und Beschaffungsverträgen, Datenaustauschverträgen sowie Forschungs- und Entwicklungsverträgen. Er konzentriert sich in seiner Tätigkeit auf neue Technologien, wobei sein besonderes Interesse dem Gesundheitsbereich gilt, in dem er bereits mehrere multinationale Mandanten beraten hat. Darüber hinaus ist er ein Experte für E-Commerce- und IT-Fragestellungen bei M&A-Transaktionen (z.B. Carve-Outs).
Ingemar Kartheuser verfügt außerdem über langjährige Erfahrung in der Beratung zu Datenschutzfragen, einschließlich DSGVO-Complianceprojekten, internationalen Datenübermittlungen, internen Untersuchungen, Datenaustausch bei M&A-Transaktionen sowie Datenschutzaspekten bei neuen Produkten und Technologien, wie beispielsweise künstliche Intelligenz und Cloud Computing. Er berät außerdem zu Fragen der Cybersicherheit und zu Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen.
Ingemar Kartheuser berät Mandanten aller Größenordnungen aus zahlreichen Sektoren und Branchen, wie beispielsweise Banken, Versicherungen, Automobilzulieferer, Mandanten aus der Industrie und der Unterhaltungsbranche, wobei er sich besonders auf Mandanten im Gesundheits- und Biowissenschaftssektor konzentriert.
Ingemar Kartheuser hat an der Universität Hamburg studiert. Seinen Doktor der Rechtswissenschaften hat er in Hamburg erworben, außerdem besitzt er einen Master of Laws-Abschluss von der University of Canterbury in Christchurch / Neuseeland. Vor seiner Zeit bei Norton Rose Fulbright LLP war er als Counsel bei einer ähnlichen Praxisgruppe einer anderen führenden internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt und München tätig.
Ingemar Kartheuser veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu verschiedenen Themen im Bereich Technologie und Datenschutz. Er war mehrere Jahre als Autor für den „IT-Rechtsberater" tätig. Er hält häufig Vorträge auf Veranstaltungen und Konferenzen.
Ingemar Kartheuser spricht fließend Deutsch und Englisch und ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) e.V.
Professional experience
-Alle schließen- Rechtsanwalt 2009
IT- und Unternehmensdienstleistungen, einschließlich Outsourcing:
- Beratung von Mandanten (z.B. eines multinationalen Energieversorgers, eines Postdienstleisters, eines multinationalen Transportunternehmens) bei IT-Großprojekten, einschließlich Leistungsbeschreibungen und regulatorischer Anforderungen.
- Beratung von Mandanten (z.B. eines Urlaubsdomizilunternehmens, eines Aluminiumherstellers, einer asiatischen Bankengruppe) zu IT-bezogenen Aspekten von M&A-Transaktionen.
- Beratung von Mandanten (z.B. eines großen Cloud-Anbieters, eines internationalen Versicherungskonzerns) bei komplexen IT-Verträgen, oft mit Beteiligung mehrerer Länder.
Datenschutz und Cybersicherheit:
- Beratung von Mandanten (z.B. eines internationalen Automobilzulieferers, einer großen staatlichen Bankengruppe) bei der Umsetzung der Anforderungen der General Data Protection Regulation.
- Beratung von Mandanten (z.B. einer schweizer Bank, eines internationalen Chemiezulieferers, eines internationalen Pharmaunternehmens) zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung bei der Durchführung interner Ermittlungen oder bei der Offenlegung von Daten in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.
- Beratung von Mandanten (z.B. eines US-Flugzeugzulieferers, einer deutschen Bankengruppe) bei internationalen Datentransfers, auch in die USA.
- Beratung von Mandanten (z.B. eines US-Unterhaltungsunternehmens, eines asiatischen Elektronikkonzerns) zu online- und internetrechtlichen Anforderungen in Europa.
- Beratung von Mandanten (z.B. eines internationalen Luxusherstellers) bei der Strukturierung des Flusses personenbezogener Daten, einschließlich Datenverarbeitungs- und Joint-Controller-Vereinbarungen.
- Beratung von Mandanten (z.B. einer Gruppe von Wirtschaftsprüfern, eines internationalen Pharmakonzerns) zu datenschutzrechtlichen Aspekten neuer Technologien, z.B. Gesundheits-Apps oder Kooperationen mit Big Tech.
Auswahl (ab 2019):
- Rechtliche Herausforderungen durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz, in: Karrierehandbuch mylawguide 2020.
- EuGH hebt den Privacy Shield auf. Und jetzt?, in: Legal Tribune Online, 16. Juli 2020 (Gastbeitrag).
- „Contact Tracing" – Ein Weg aus der Corona-Krise, in: PLATOW Recht, 29. April 2020, Seite 7 (zusammen mit Michael Fischer).
- Wie die Corona-App aussehen könnte, Interview mit Heike Anger, Handelsblatt vom 1. April 2020.
- Kartellrechtswidrige Facebook-Nutzungsbedingungen, in: ITRB 2020, 253.
- Unzulässige Werbung für Fernbehandlung mittels App, in: ITRB 2020, 230.
- Privatkopie via Internet-Radiorecorder, in: ITRB 2020, 206.
- Weitgehende Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO, in: ITRB 2020, 135.
- Unanwendbarkeit des § 13 TMG neben der DSGVO, in: ITRB 2020, 82.
- Unzulässiger Arzneimittelvertrieb über Onlineplattform, in: ITRB 2020, 85.
- Unzulässige Funktionen eines Ärztebewertungsportals – Jameda, in: ITRB 2020, 32.
- „Datenschutz und Big Data widersprechen sich", Interview im Handelsblatt vom 10. Oktober 2019.
- Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO über Gesprächsvermerke, in: ITRB 2019, 224.
- Fehlende Gebrauchseinräumung beim Softwareleasingvertrag, in: ITRB 2019, 203.
- Unzulässiger Einsatz von Kameras und Attrappen im Mehrparteienhaus, in: ITRB 2019, 182.
- Löschungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber bei potenzieller Schmähkritik, in: ITRB 2019, 157.
- Keine Abmahnung eines Mitbewerbers wegen DSGVO-Verstoßes, in: ITRB 2019, 158.
- Unangemessene Datenverarbeitung durch Facebook, in: ITRB 2019, 112.
- Rechtswidrige Bewertung eines Arzts im Internet, in: ITRB 2019, 59.
- Biometrische Anwendungen im Finanzsektor – Datenschutz- und datensicherheitsrechtliche Anforderungen bei der Verarbeitung biometrischer Daten, in: ITRB 2019, 62.
- Transparenzverstöße in AGB einer Datingplattform, in: ITRB 2019, 37.
- Zur Frage der Haushaltsausnahme für Fotos von fremden Personen in der Öffentlichkeit, ITRB 2021, 208-209
- Zum Einwilligungserfordernis für Cookies nach dem TMG, ITRB 2021, 59-60
- Aktivlegitimation bei Sperrung von Facebook-Seiten, ITRB 2022, 30-31
- Abschlusszwang der VG Bild-Kunst unter Vorbehalt von Framing-schutz – Deutsche Digitale Bibliothek IIITR 2022, 3-5
- Vertragsdokumentengenerator ITBR 2021, 275-276
- Europarechtwidrige Nulltarif-Optionen ITRB 2021, 251.-252
- Unwirksamer Entfernungs- und Sperrungsvorbehalt in Facebook-AGBITRB 2021, 229-232
- Öffentliche Zugänglichmachung von Dateisegmenten per Peer-to-Peer ITRB 2021, 200-203
- Unwirksame einseitige AGB-Änderungen ITBR 2021, 204-205
- Keine Haushaltsausnahme für Fotos von Fremden ITBR 2021, 208-209
- Kartellverbot bei Software-Überlassung zwischen öffentlichen Auftraggebern ITRB 2021, 178-179
- Vorlagefragen zur missbräuchlichen Verarbeitung von Off-Facebook-Daten ITBR 2021, 153-155
- Kein immaterieller Schaden wegen Kontrollverlusts bzgl. personenbezogener Daten ITBR 2021, 132-133
- Öffentliche Wiedergabe durch Framing ITBR 2021, 103-104
- Störerhaftung des Betreibers eine Content Delivery Networks ITBR 2021, 32-33
- Unzulässige Einflussnahme auf Preisbildung im Onlinehandel ITBR 2021, 12
Auswahl (ab 2019):
- „Die 'Corona-Warn-App' – rechtlich (immer noch) bedenklich?", 2. Juli 2020, Recruitment-Vortrag bei ELSA Frankfurt am Main e.V.
- „Apps als Kassenleistung", November/Dezember 2019, zum neuen Digitale-Versorgung-Gesetz in Berlin, Frankfurt und München
Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI).
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