Tobias Teichner

Senior Associate
Norton Rose Fulbright LLP

Hamburg
Deutschland
T:+49 (40) 970799181
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Tobias Teichner

Tobias Teichner

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Biography

Dr. Tobias Teichner ist als Senior Associate im Bereich Kartellrecht in unserem Hamburger Büro tätig.

Er berät nationale und internationale Mandanten zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts, einschließlich der Fusions- und Investitionskontrolle, Durchsuchungsmaßnahmen der Wettbewerbsbehörden und der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen.

Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Investitionskontrolle. Er hat zahlreiche Transaktionen begleitet und Freigaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erreicht. Zuletzt beriet er größere Transaktionen im Medien- und Energiesektor, die beide vom BMWK freigegeben wurden.

Tobias studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg und Prag, bevor er sein Referendariat in Hamburg absolvierte und an der Bucerius Law School promovierte.


Professional experience

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Tobias hat an der Universität Hamburg und der Charles University Prag studiert und an der Bucerius Law School promoviert.

  • Rechtsanwalt (German qualified lawyer) 2018

Investitionskontrolle: „Energie“, „Medien“ und „Pharma“

Fusionskontrolle: „Luftfahrt", „Versicherungen" und „Agrargroßhandel"

Kartellverfahren: „Pflanzenschutzmittel", „Kabel" und „Felgen"

Kartellrechtliche Streitigkeiten: „Schiene" und „Pflanzenschutzmittel"

„Industrieförderung durch Unionspolitik", Bucerius Law School Press, 2018

Die neue Vertikal-GVO: (Neue) strategische Handlungsoptionen für Unternehmen im Bereich vertikaler Vereinbarungen", Newsdienst Compliance 2022  (beck-online)

„Generalanwalt am EuGH de la Tour zur Zulässigkeit von Verbraucherverbandsklagen unter der Verordnung 2016/679", Newsdienst Compliance 2022  (beck-online)

„EuGH zur Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses eines Finanzinvestors im Rahmen von Art. 101 Abs. 1 AEUV", Newsdienst Compliance 2021 (beck-online)

„EuGH zum Begriff und Verhältnis „bezweckter" und „bewirkter" Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen von Art. 101 Abs. 1 AEUV", Newsdienst Compliance 2020 (beck-online)

„EuGH zum Erfordernis der öffentlichen Distanzierung vom Kartell bei der Feststellung der Kartellbeendigung", Newsdienst Compliance 2020 (beck-online)

„Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung aufgrund von Exklusivitätsvereinbarungen eines marktbeherrschenden Unternehmens", Newsdienst Compliance 2020 (beck-online)

„EuGH präzisiert die Maßstäbe der „Benachteiligung" eines Handelspartners „im Wettbewerb" iSv Art. 102 Abs. 2 Buchst. c AEUV durch ein marktbeherrschendes Unternehmen", Newsdienst Compliance 2018 (beck-online)

„Update: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wendet die durch den EuGH im „Coty"-Urteil aufgestellten Grundsätze erstmals an", Newsdienst Compliance 2018 (beck-online)

Studienvereinigung Kartellrecht e. V.

Industrieverband Hamburg e. V.

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