Rebecca Trampe-Berger

Counsel
Norton Rose Fulbright LLP

Rebecca Trampe-Berger

Rebecca Trampe-Berger

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Biography

Rebecca Trampe-Berger ist Rechtsanwältin in unserem Düsseldorfer Büro. Seit 2013 berät sie nationale und internationale Mandanten zu allen regulatorischen Herausforderungen in den Bereichen des Energie- und Telekommunikationsrechts.

Ihr Schwerpunkt im Energierecht liegt auf der regulatorischen Beratung zur Transformation des Energiesektors hin zur Klimaneutralität als auch in Bezug auf Netzzugangsfragen und der Ausgestaltung der Netzentgelte von Energieversorgern. Sie ist häufig an M&A-Transaktionen und Projekten im Energiesektor von Projektentwicklern, Investoren und Energieversorgern beteiligt. Rebecca Trampe-Berger vertritt Mandanten in behördlichen Verwaltungs-, Missbrauchs- sowie energierechtlichen Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren vor den zuständigen Gerichten.

Ihr zweiter Schwerpunkt liegt im Telekommunikationsrecht mit besonderem Fokus auf digitalen Infrastrukturprojekten. Rebecca Trampe-Berger berät Glasfaser-, 5G- sowie Rechenzentren-Ausbauprojekte, sowohl mit als auch ohne Fördermittelhintergrund. Sie begleitet hierbei vom Bau bis zur Inbetriebnahme bei sämtlichen Vertragsgestaltungen bzw. -verhandlungen gegenüber Kommunen, TK-White-Label-Vordienstleistern, TV-Signallieferanten sowie der Wohnungswirtschaft als auch den Endkunden. Zudem ist sie auch mit Schnittstellenthemen zwischen der Energie- und Telekommunikationsbranche, wie z.B. Smart Cities, Smart Grids, Smart Metering aber auch IT-Sicherheitsfragen für kritische Infrastrukturen befasst. Ihre Mandanten sind neben Investoren, Netzbetreiber, Diensteanbieter und Energieversorgungsunternehmen auch Kommunen und Stadtwerke.    


Professional experience

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  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster 
  • Erstes juristisches Staatsexamen 2010
  • Zweites juristisches Staatsexamen 2013
     
  • Rechtsanwältin 2013

Energy:

  • Beratung von China Southern Power Grid International (HK) Co., Ltd. bei dem Erwerb einer Beteiligung an Encevo S.A., einem führenden Versorgungsunternehmen in Luxemburg*
  • Beratung eines chinesischen Investors zu energierechtlichen Fragen in Bezug auf Offshore-Windparkanschlüsse und Netzzugang*
  • Beratung von Investoren und Projektentwicklern bei Investitionen in Netzinfrastrukturen in Deutschland*
  • Beratung eines Gas- sowie Strom-Netzbetreibers bei der regulatorischen Ausgestaltung ihrer Netzentgelte*

 

Telekommunikation:

  • Beratung der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG bei der Mitnutzung ihres Mobilfunknetzes durch die 1&1 Drillisch (National Roaming Vertrag)*
  • Beratung der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG bei der Gründung eines Joint Ventures seitens der Telefónica Gruppe und der Allianz. Das Joint Venture soll Glasfasernetze vor allem im ländlichen und Vorstadt-Raum aufbauen. Geplant ist es 2,2 Mio. Haushalte in bisher unterversorgten Gebieten mit Glasfaser zu versorgen und dafür bis zu EUR 5 Mrd. in den Ausbau zu investieren
  • Beratung von einer Vielzahl von Städten und Kommunen zu der telekommunikations-, beihilfen- und vergaberechtliche Begleitung von Förderverfahrens zur Erschließung von weißen oder grauen Flecken in der Breitbandversorgung sowie der Einführung von FTTH-Triple-Play-Anschlüssen und die Begleitung sämtlicher Vertragsgestaltungen bzw. -verhandlungen gegenüber TK-White-Label-Vordienstleistern, TV-Signallieferanten sowie Wohnungswirtschaft und Endkunden*
  • Beratung eines führenden E-Commerce Plattformbetreibers in Bezug auf Anfragen der Bundesnetzagentur zur Einhaltung der Frequenznutzungsvorgaben; der Konformität nach EMVG (elektromagnetische Verträglichkeit) und FuAG (Konformität von Funkanlagen) der auf der Plattform angebotenen Produkte sowie einer möglichen Haftung als Plattformbetreiber*
  • Beratung eines US Softwareentwicklers in Bezug auf die Einhaltung der IT-Sicherheitsvorgaben von 5G-Netzkomponenten (Open RAN-Technologie) und Durchführung der Vertragsverhandlungen mit einem Zulieferer eines 5G-Netzbetreibers in Deutschland*
  • Beratung eines japanischen Automobilherstellers zur e-Call Verpflichtung und dem entsprechenden Einsatz von e-SIM Karten*

*Mandate vor dem Eintritt bei Norton Rose Fulbright

 

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