Das Wettbewerbsrecht spielt neben dem Datenschutz- und Produktsicherheitsrecht schon heute eine nicht minder wesentliche Rolle beim Einsatz von KI-Technologien. Besonders Algorithmen, die für Preisgestaltung verwendet werden, bergen signifikante Risiken. Unternehmen müssen daher nicht nur die Befolgung des Wettbewerbsrechts durch ihre Angestellten, sondern auch den Einsatz von KI-Systemen akribisch überwachen.

Unerlaubte Preisabsprachen

Wettbewerber können Preisalgorithmen zur Überwachung und Anpassung ihrer Preise einsetzen. Hinsichtlich der rechtlichen Verantwortlichkeit und Regulierungsansätze haben sich Wettbewerbsbehörden klar positioniert, dass die Verantwortung nicht einfach auf Algorithmen oder KI übertragen werden kann. Die Europäische Kommission hat betont, dass Unternehmen haftbar gemacht werden können, wenn sie automatisierte Systeme einsetzen. Daher ist es für Marktteilnehmer unerlässlich, dass sie die Funktionsweise solcher Systeme genau verstehen.

Gefahr der Kollusion

Wenn Wettbewerber dasselbe Drittanbieter-Preiswerkzeug abonnieren und diese sensiblen Informationen von Konkurrenten nutzt (z.B. zukünftige Preise), kann dies unter Umständen zu einem unerlaubten Informationsaustausch führen. Die Gefahr der Kollusion durch Algorithmen, die Preise als Input nutzen und/oder komplexe Berechnungsverfahren zur Preisbestimmung anwenden, finden oft im E-Commerce Verwendung, um Konkurrenzpreise zu verfolgen und entsprechend anzupassen. Sie werden von den Wettbewerbsbehörden genau beobachtet. Denn, obwohl diese Algorithmen pro-wettbewerbliche Vorteile bieten können, wie verbesserte Entscheidungsfindung und personalisierte Dienstleistungen, liegt die Hauptbedenken in der erhöhten Markttransparenz und der potenziellen Nutzung von Algorithmen für Kollusionszwecke.

Theoretisch besteht zudem die Möglichkeit, dass maschinelle Lernalgorithmen autonom lernen, durch Datenverarbeitung und Kommunikation untereinander zu kolludieren, indem sie erkennen, dass Kollusion das optimale Ergebnis darstellt.

Auch wenn sich die Kartellbehörden bislang eher in der Phase der Marktbeobachtung und der Analyse möglicher Risiken befinden, wie beispielsweise die britische Competition and Markets Authority (CMA), die im Mai 2023 eine umfassende Untersuchung kartellrechtlicher Risiken durch den Einsatz von KI im Wettbewerb gestartet hat: Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass aktive Behörden wie die Europäische Kommission, das deutsche Bundeskartellamt, die britische CMA oder die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) auch in diesem Bereich intensiv an der Durchsetzung des Kartellrechts arbeiten werden.

Unser Beratungsangebot

  • Beratung und Vertretung von Mandanten in Kartellverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie vor deutschen und europäischen Gerichten 
  • Durchführung unternehmensinterner Audits zur Aufdeckung und Beseitigung kartellrechtlicher Risiken
  • Ausarbeitung und Implementierung maßgeschneiderter kartellrechtlicher Compliance Programme
  • Beratung und Vertretung von Mandanten in Kartellschadensersatzverfahren


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